Indigo CAS#482-89-3

Langjährige historische Bedeutung: Indigo wird seit über 3.000 Jahren als Küpenfarbstoff verwendet, was seine langjährige Zuverlässigkeit und seinen kulturellen Wert belegt.

Bewährte Färbeleistung: Sein historischer Verweis – „Blau kommt von Blau und ist besser als Blau“ – unterstreicht seine überlegene Färbequalität im Vergleich zu seiner pflanzlichen Quelle.

Natürlicher Ursprung: Indigo wird aus natürlichen Pflanzen wie Färberwaid gewonnen und ist somit ein traditioneller und natürlich gewonnener Farbstoff.

Frühe weite Verbreitung: Bereits vor der Qin- und Han-Dynastie wurde Indigo weit verbreitet verwendet, was seine starke Wirksamkeit und etablierte Akzeptanz widerspiegelt.

Produktbeschreibung von Indigo CAS#482-89-3

Indigo ist ein klassischer Küpenfarbstoff mit einer über 3.000-jährigen Geschichte. Das berühmte Zitat von Xun Kuang aus der Zeit der Streitenden Reiche, „Indigoblau wird aus der Indigopflanze gewonnen, ist aber blauer als die Pflanze selbst“, leitet sich von den damals verbreiteten Indigofärbetechniken ab. Hier steht das Schriftzeichen „qing“ für das indigoblaue Pigment, während der Begriff „lan“ sich auf das ursprüngliche Indigo-kraut bezieht, das zur Farbstoffherstellung verwendet wurde. Die großflächige Anwendung von Indigofarbstoffen reicht weit vor die Qin- und Han-Dynastien zurück.

Fabrikpräsentation

Indigo CAS#482-89-3

Chemische Eigenschaften von Indigo

Schmelzpunkt>300 °C (Zers.)
Siedepunkt405,51 °C (grobe Schätzung)
Dichte1,01 g/mL bei 20 °C
Dampfdruck0 Pa bei 100 °C
Brechungsindex1,5800 (Schätzung)
Flammpunkt>220 °C
Lagertemp.Trocken und bei Raumtemperatur versiegelt
LöslichkeitDMSO (leicht, erhitzt, beschallt), DMF (leicht)
FormPulver
Farbindex73000
pKa-3,83 ± 0,20 (vorhergesagt)
FarbeDunkelblau bis violett
Wasserlöslichkeit<0,1 g/100 mL
Merck144.943
BRN 88275
StabilitätStabil. Inkompatibel mit starken Oxidationsmitteln.
InChI-SchlüsselCOHYTHOBJLSHDF-BUHFOSPRSA-N
LogP2,7 bei 23℃
CAS-Datenbankreferenz482-89-3 (CAS-Datenbank-Referenz)
NIST-ChemiereferenzC.I. Küpenblau 1 (482-89-3)
EPA-StoffregistrierungssystemC.I. Küpenblau 1 (482-89-3)

Sicherheitsinformationen

GefahrencodesXi,Xn
Risikosätze36/38-36/37/38-48/20/21/22
Sicherheitshinweise26-36
RIDADRUN 3264 8/VG 3
WGK Deutschland1
RTECSDU2988400
HS-Code32041510
Gefahrstoffdaten482-89-3 (Gefahrstoffdaten)
ToxizitätLD50 oral bei Maus: > 32 g/kg

Bestandsanzeige

Indigo CAS#482-89-3

Produktanwendung von Indigo CAS#482-89-3

Indigo kann als Lebensmittelfarbstoff verwendet werden, wobei der zulässige Anwendungsbereich und die Höchstmengen durch nationale Lebensmittelsicherheitsvorschriften klar festgelegt sind. Die maximal zulässige Zugabemenge beträgt 0,02 g/kg für rote und grüne Seidennudeln. Für Fruchtsäfte und fruchtaromatisierte Getränke, kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, Liköre, Süßwaren, Backwaren, farbbeschichtete Lebensmittel, gefärbte dekorative Dosenkirschen und konservierte grüne Pflaumen liegt die Obergrenze bei 0,10 g/kg. Bei eingelegtem Gemüse ist die maximal zulässige Konzentration von Indigo auf 0,01 g/kg beschränkt.

Transport und LieferungIndigo CAS#482-89-3

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